Meldestelle Hinweisgeber Schutzgesetz



Whistleblowerrichtlinie

 Das Hinweisgeberschutzgesetz: 
Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne, vertrauliche Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

 Hintergrund: 
"Whistleblower" wie Edward Snowden weisen auf Rechtsverstöße hin und erleben durch ihre Enthüllungen erhebliche Beeinträchtigungen.

Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie ist jeder Hinweisgeber für Verstöße in Unternehmen gesetzlich vor persönlichen Nachteilen geschützt.

Wie kann das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen, Fehlverhalten in Ihrer Organisation frühzeitig zu erkennen und zu verhindern?

Wie kann die richtige Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzes das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter erhalten?

Welche rechtlichen und finanziellen Risiken birgt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Unterstützung bei Fragen zum HinSchuG!
Mein Name ist Axel Veil und ich bin als Datenschutzbeauftragter und Betreiber von Hinweisgeber-Meldestellen Ihr erfahrener Ansprechpartner mit Partnern und im Team.

Gerne begleite ich Sie beratend bei der konformen Einrichtung Ihrer internen Meldestelle oder wir stellen Ihnen eine schlüsselfertige Lösung bereit.


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es ein vertrauliches Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter sich sicher fühlen, Rechtsverstöße zu melden. Es stellt sicher, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind und dass ihre Meldungen gründlich und unparteiisch untersucht werden.

    Prüfen

Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten müssen zuverlässig funktionierende Meldekanäle einrichten.

Ein interner Meldekanal muss Meldungen in mündlicher Form oder in Textform ermöglichen.

Die damit vorgeschriebene interne Meldestelle kann auch durch einen externen Dienstleister betrieben werden.

Sie sind hier also richtig, wenn Sie diese Aufgabe in spezialisierte und zuverlässige Hände geben wollen!

    Anforderungen

  • Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auch persönlich abzugeben.
  • Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen müssen über die notwendige Fachkunde verfügen.
  • Die interne Meldestelle muss nach einem Hinweis den Eingag innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Spätestens nach drei Monaten muss die Meldestelle dem Hinweisgeber über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen informieren.

    Umsetzen

  • Vom Bund wird eine externe Meldestelle eingerichtet.
  • „Whistleblower“ können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle eines Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten.
    Als Unternehmen haben Sie also ein großes Interesse, dass der Hinweis über Ihre Meldekanäle eingeht.
  • Zum Schutz der Informanten vor Repressalien gilt eine Beweislastumkehr.

Einer der zentralen Aspekte der Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Firmen ist die Notwendigkeit, geeignete Systeme und Prozesse einzuführen.


Angebote 2024

  • Die Managed Variante enthält eine auf Dauer kostenlose Subdomain *.wbrl.eu oder
    *.meldestelle-hinweisgeberschutzgesetz.de
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Lassen Sie uns gerne über Lösungen sprechen!
Unser persönliches Gespräch zum Hinweisgeberschutzgesetz ist der richtige Einstieg, damit Sie und Ihr Unternehmen sich weiter auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren (und diese sogar stärken) können.

Mein Team und ich haben den Hauptsitz in Bielefeld, bieten den Service zur internen Meldestelle aber selbstverständlich auch bundesweit an.

Kontakt zum Hinweisgeberschutzgesetz

    Ich freue mich auf Ihre Nachricht und die Ideen, die wir entwickeln!

    Nicht vergessen: Fragen kostet nichts.

    Eine sehr einfache Frage zum Spamschutz - alles weitere besprechen wir gerne konstruktiv und persönlich:


    Hintergrund: Wer schreibt hier?

    Axel Veil vom Büro für Datenschutz ist Datenschbeauftragter und Betreiber von internen Meldelstellen, der auch Ihre unternehmerischen Interessen im Blick hat.

    Herr Veil hat Konzernerfahrung (Bertelsmann, Telefonica, o2). Das ist zwar nicht immer relevant, kann aber beim einen oder anderen Fall hilfreich sein.
    Die Erfahrungen mit den Sorgen und Nöten des Mittelstands (KMU) sind zudem unschätzbar.

    Mit meiner Kooperationspartnerin Christina Hansmeyer, die als Juristin immer die passenden Paragraphen treffend im Blick hat, bekommen Sie effiziente und individuelle Lösungen.
    Siehe: https://datenschutz-profund.de

    Was immer stimmt: die beste Lösung ist die, die funktioniert.

     

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      Impressum

      Veil systemOptimierungen – Büro für Datenschutz / datenschutzfreundliche IT-Konzepte in Bielefeld – OWL

      Axel Veil
      Jöllenbecker Str. 88a
      33613 Bielefeld

      Besucher:
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      Script: Webanalysedienst MATOMO

      Warum überhaupt Webanalyse?

      Bei der Analyse geht es vor allem um Erkenntnisse, welche Seiten besonders häufig aufgerufen werden. Damit lässt sich das Angebot besser auf die Bedürfnisse der Besucher hin ausbauen. Ebenfalls lassen sich durch die Besucherzahlen ableiten, welche technischen Voraussetzungen des Servers als Basis für das Angebot nötig sind.

      Matomo (Piwik)

      Wir setzen auf unserer Website die Open-Source Software Matomo (ehemals PIWIK) ein, welche ohne Cookis eingesetzt wird.

      Die durch Ihren Besuch erzeugten Informationen, vornehmlich Zeit, Ort, verwendeter Browser und OS, Ihres Webseiten-Besuchs einschließlich Ihrer IP-Adresse, werden an unseren Matomo-Server (auf veilmanager.de) übertragen und dort gespeichert. Ihre IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umge­hend anony­mi­siert, so dass Sie als Nutzer für uns anonym bleiben. Sämtliche erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

      Rechte: Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und Beschwerde

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      Verantwortlicher: Ansprechpartner für Fragen, Auskünfte und Änderungen

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